DLZ Goslar - Das sind wir:

Das DLZ Goslar der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost gGmbH ist seit dem 01. Juli 2006 eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Bis zum 30. Juni 2006 war das DLZ Goslar als gemeinnützige, nicht gewerbsmäßsige Arbeitnehmerüberlassung in der Region Goslar tätig. Aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde diese Konzeption zum 01. Juli 2006 geändert und das DLZ wurde am 30. Juni 2006 von der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit als gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung anerkannt. Mit Wirkung vom 01. August 2008 erfolgte der Betriebsübergang in die DLZ Gesellschaft für Faire Beschäftigung mbH.

Im Rahmen der Konzeption sieht es das DLZ als seine Aufgabe an, arbeitslose, arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Das DLZ Goslar ist, neben dem DLZ Rinteln, erst die zweite Einrichtung dieser Art der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Arbeitsagentur in unserer Region. Seit Beginn unserer Tätigkeit hier in Goslar am 01. November 2000 erhöhen wir stetig unsere Anzahl der Maßnahmeteilnehmer, sowie die Anzahl der beteiligten Firmen.

Das DLZ Goslar selbst unterhält keinen direkten Bewerberpool. Wir vermitteln ausschließlich Bewerber, die bei den Arbeitsagenturen arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet sind oder sich durch drohende Arbeitslosigkeit bei den Arbeitsagenturen in absehbarer Zeit melden müssen.

Ihre Voraussetzungen

Ø     Sie sind bei der Arbeitsagentur arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet.

Ø     Sie sind bereit, auch kurzfristige, befristete Beschäftigungen anzunehmen

Das sollten Sie tun

Ø    Melden Sie sich bei der Arbeitsagentur, bei Ihrem Arbeitsvermittler

Ø    Erneuern Sie dort Ihr persönliches Bewerberprofil

Ø     Stellen Sie sich dort dem DLZ – Pool zur Verfügung

Das sind Ihre Chancen  

Ø     Aufnahme eines befristeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

Ø     Wiedereinstieg ins Berufsleben

Ø     Kontaktaufnahme mit Unternehmen

Ø     Tarifliche, firmenübliche oder ortsübliche Entlohnung

Ø     Verlängerung oder Erneuerung des Leistungsanspruchs bei der Arbeitsagentur

Ø Im Normalfall keine leistungs-rechtlichen Nachteile bei der Arbeitsagentur

 

Hier finden Sie unseren Vertragsentwurf

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